AGB
I. Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Drachenfels. Restaurant & Eventlocation, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation.
In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Räume überlässt, und diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache, hinzuweisen.
3) Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Mängel, Haftung, Verjährung
1) Sollten an den Lieferungen oder Leistungen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume an die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm etwa entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
2) Im Übrigen ist die Haftung des Drachenfels. Restaurant & Eventlocation im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.
4) Ansprüche des Kunden wegen Nicht-oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Drachenfels. Restaurant & Eventlocation ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen in Anspruch genommenen
Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. von Drachenfels. Restaurant & Eventlocation üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate usw.), die von den auf der Grundlage dieses Vertrages im Drachenfels. Restaurant & Eventlocation an der Veranstaltung teilnehmenden bzw. Besuchern in Anspruch genommen werden.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Drachenfels. Restaurant & Eventlocation für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4) Ist eine Tagungspauschale festgelegt, versteht sich diese pro Veranstaltungstag und Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5) Rechnungen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation ohne Fälligkeitsangabe sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation dem Veranstalter ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Veranstalter damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation in Rückstand, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation berechtigt, Zinsen zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation der eines höheren Schadens vorbehalten.
6) Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation
1) Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Veranstalter diese auch innerhalb einer von der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehungsandrohung nicht leistet, ist die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Bemessung des Schadens gilt Ziff. V. 2) entsprechend.
2) Ferner ist die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation unzumutbar erschweren;
- Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Anmietung, bestellt wurden;
- die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. dem Organisationsbereich der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation zuzurechnen ist;- ein Verstoß gegen Ziff. I.2) vorliegt.
3) Bei berechtigtem Rücktritt der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
V. Rücktritt/Stornierung des Veranstalters
1) Ist mit dem Veranstalter vereinbart, dass er bei einem Rücktritt innerhalb festgelegter Fristen eine Entschädigung wegen des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes zu zahlen hat (in Form eines festgelegten Prozentsatzes), berechnet sich der maßgebliche Speisenumsatz nach der Formel: Menüpreis (analog Buffetpreis) x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des im vereinbarten Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeisenumsatz als Getränkeumsatzbasis festgelegt, davon 80% als Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz angesetzt.
Bereitstellungskosten und Raummieten werden – so vereinbart, zu 50% in Ansatz gebracht.
Ist eine Tagungspauschale vereinbart, sind für die nach Ziff. V.1) geschuldete Gegenleistung 80% der
Pauschale anzusetzen.
2) Grundsätzlich gelten folgende Stornierungsfristen und die damit in Zusammenhang stehenden Ausfallsentschädigungen:
- bis 3Monate vor Veranstaltungsdatum: ohne Ausfallsentschädigung
- 3 Monate bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 30% des zugrunde liegenden kalkulatorischen Bruttoumsatzes
- 8 Wochen bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50% des zugrunde liegenden kalkulatorischen Bruttoumsatzes
- 4 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 80% des zugrunde liegenden kalkulatorischen Bruttoumsatzes
- weniger als 10 Werktage: 100% des zugrunde liegenden kalkulatorischen Bruttoumsatzes
Entschädigungen für Leistungen Dritter wie z.B. Lieferung von technischer Ausstattung sind mit dem jeweiligen Lieferanten oder Dienstleister separat und direkt zu vereinbaren.
3) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1) Eine Änderung der Teilnehmerzahlt muss der Veranstaltungsabteilung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (bzw. per E-mail an info@der-drachenfels.de) mitgeteilt werden. Sofern sich die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation nicht schriftlich mit einer abweichenden Regelung einverstanden erklärt, wird in einem solchen Fall für die Abrechnung die vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
2) Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation die vereinbarten Anfangs- und/oder Endzeiten, kann die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation angemessene zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
1) Der Veranstalter darf Speisen und Getränke ohne die Zustimmung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation nicht zu Veranstaltungen mitbringen.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1) Soweit die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtungen frei.
2) Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Veranstalters unter Nutzung von Strom - und sonstigen Leistungsnetzen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation ungenutzt, kann die Zustimmung von der Zahlung einer Ausfallsvergütung abhängig gemacht werden. Der Veranstalter haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Leistungsnetzen und sonstigen Anlagen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation, es sei denn, dass die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation diese zu vertreten hat. Die durch die Verwendung derartiger
eigener Anlagen des Veranstalters entstehenden Energiekosten kann die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation separat in Form einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen.
3) Will der Veranstalter eigene Telefon- und sonstige Kommunikationseinrichtungen einsetzen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation. Die Zustimmung kann von der Zahlung einer Anschlussgebühr abhängig gemacht werden.
IX. Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
1) Mitgeführte Ausstellungs-oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation. Die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation.
2) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugänglichen Stellen der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werden. Unterlässt der Veranstalter dies, darf die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation für die Dauer des Verbleibs die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation der eines höheren Schadens vorbehalten.
X. Haftung und sonstige Pflichten des Veranstalters
1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation und dessen Einrichtung, die durch den Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter des Veranstalters oder seinem Bereich zuzuordnende sonstige Dritte verursacht werden. Dem Veranstalter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.
2) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Trennung und sonstige Behandlung vorschriftsmäßig entsorgt wird. Hinterlässt der Veranstalter dem zuwider Abfall, ist die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation
berechtigt, die Kosten der vorschriftsmäßigen Entsorgung sowie einer damit evtl. verbundenen besonderen Reinigung der Räume dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
3) Der Einsatz externer Sicherheitsdienste bedarf der vorherigen Zustimmung der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation.
4) Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung bzw. Anbringung von Dekorations- und ähnlichem Material vorab mit der Drachenfels. Restaurant & Eventlocation abzustimmen.
5) Die Drachenfels. Restaurant & Eventlocation kann bei begründetem Anlass die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Veranstaltungsräumen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Königswinter.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des in Ziff. XI..2) genannten Erfüllungsortes.
4) Es gilt deutsches Recht.
5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Veranstaltungsräumen und /oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.